Sportboot-Führerschein-See (SBFS)

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (3 sm).  Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS).

Zulassung:

    • ab 16 Jahren
    • Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber“
    • Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines (oder Führungszeugnisses / Verzicht bei Minderjährigen).

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung. Nachzuweisen sind ausreichende Kenntnisse

      • des Navigation,
      • der Seemannschaft,
      • des Seeschifffahrtsrechts,
      • der Wetterkunde und
      • der Fahrzeugführung sind nachzuweisen.

In der praktschen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Boot unter Antriebsmaschine umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.

Segeln zwischen Hagen, Herdecke und Wetter