Antrag auf Änderung/Ergänzung der Satzung:
Satzungstext alt
4) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden.
Satzungstext neu
4) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden.
5) Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EstG ausgeübt werden.
Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit trifft der geschäftsführende Vorstand.
Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.
- 12 Haftungsbestimmungen alt
Die Haftung des Clubs oder seiner Organe für irgendwelche Schäden oder Unfälle gegenüber Mitgliedern oder Gästen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Club bietet allen Mitgliedern eine im Beitrag enthaltene Versicherung über die Sporthilfe e.V. Der Club haftet nicht für Kleidungsstücke, Wertgegenstände oder Bargeld, die auf dem Vereinsgelände oder bei Veranstaltungen außerhalb des Vereinsgeländes abhandenkommen oder beschädigt werden. Das Bootsmaterial und sonstige Gerätschaften sind von jedem Mitglied selbst zu versichern.
Mitglieder oder Gäste, die Gegenstände des Clubvermögens vorsätzlich oder fahrlässig beschädigen, werden für den eingetretenen Schaden haftbar gemacht.
Der Club haftet für seine Organe gem. § 31 BGB
- 12 Haftungsbestimmungen neu
Die Haftung des Clubs oder seiner Organe für irgendwelche Schäden oder Unfälle gegenüber Mitgliedern oder Gästen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Vorstand und sonstige Organe des Vereins haften dem Verein für einen bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten entstandenen Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die Haftung gegenüber Mitgliedern des Vereins oder Dritten.
Der Club bietet allen Mitgliedern eine im Beitrag enthaltene Versicherung über die Sporthilfe e.V.. Der Club haftet nicht für Kleidungsstücke, Wertgegenstände oder Bargeld, die auf dem Vereinsgelände oder bei Veranstaltungen außerhalb des Vereinsgeländes abhandenkommen oder beschädigt werden. Das Bootsmaterial und sonstige Gerätschaften sind von jedem Mitglied selbst zu versichern.
Mitglieder oder Gäste, die Gegenstände des Clubvermögens vorsätzlich oder fahrlässig beschädigen, werden für den eingetretenen Schaden haftbar gemacht.
Der Club haftet für seine Organe gem. § 31 BGB